AGB's

Und hier das unvermeidliche Kleingedruckte - groß geschrieben :-)

Wir wünschen Euch einen angenehmen und entspannten Aufenthalt und können bei allen Problemen / Wünschen / unvorhergesehenen Dingen miteinander sprechen und werden gemeinsam eine Lösung finden .

1. Buchung:

Die Buchung gilt als abgeschlossen, wenn der Mieter die Villa Oilivia bestellt und vom Vermieter, vertreten durch Herrn Thomas Fütterer und Frau Karin Korn, im Folgenden - Vermieter - genannt, die Miete bestätigt worden ist, sowie die angeforderte Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamt Mietpreises fristgerecht innerhalb 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung vom Mieter per Überweisung gezahlt worden ist.

Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten.

2. Pflichten des Mieters:

Der Mieter ist verpflichtet mit Buchung dem Vermieter seinen vollständigen Namen, seine Wohnanschrift, seine Ausweisnummer und seine Nationalität mitzuteilen. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet. Wenn der Mieter vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten anteiligen Mietpreis zu bezahlen.


5. Stornobedingungen:

Ein Storno einer Buchung ist nicht möglich da für den gebuchten Zeitraum meistens kein Ersatz bzw. eine neue Buchung statt finden wird.

Der Vermieter empfiehlt dem Mieter, sich gegen das mit einer Stornierung verbundene Kostenrisiko, durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern.


6. Rücktrittsrecht des Vermieters:

Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht bei Nichtrücksendung der Buchungsbestätigung innerhalb von 14 Tagen, bei Nichtzahlung oder nicht fristgerechten Zahlung der Anzahlung. In genannten Fällen besteht seitens des Vermieters keine Verpflichtung der Rücksprache mit dem Gast.


7. Anreise:

Die Anreisezeiten werden individuell abgesprochen

7a. Abreise:

Am Tag der Abreise ist das Ferienhaus möglichst bis 10:00 Uhr aufgeräumt und ordnungsgemäß an den Vermieter oder einen Beauftragten zu übergeben. An Tagen, an denen der Vermieter keinen Gästewechsel hat, kann die Abreisezeit auch individuell abgesprochen werden. Sollte der Gast ohne eine ordnungsgemäße Abmeldung abreisen, könnten weitere Kosten bei einer nachträglichen notwendigen Kontaktaufnahme auftreten. Darüber hinausgehende Absprachen sind jederzeit möglich.


7b. An- und Abreise:

Sollte der Mieter weder angereist sein noch sich gemeldet haben, oder eine vorzeitige Abreise bekannt geben, besteht seitens des Vermieters das Recht den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung unverzüglich freizugeben. Es gelten nachfolgend die genannten Regelungen in Ziff. 5.


8. Preise und Anrechnung:

In Anrechnung kommen während der Vermietung die Übernachtungen zzgl. Endreinigungspauschalgebühren. Bei einer Vermietung sind alle Nebenkosten wie zum Beispiel Wasser/Abwasser, Strom im üblichen Rahmen (Ausnahme von November bis März) Müllentsorgung etc. im Mietpreis enthalten. Die Endreinigungskosten sind grundsätzlich und unabhängig von der Länge des Mietzeitraumes zu zahlen. Eventuell vom Mieter gewünschte Zusatzleistungen wie zum Beispiel zusätzliche Reinigungsperioden oder Kaminholz, Benutzung der Fußbodenheizung werden gesondert berechnet.


9. Besonderheiten:

Es handelt sich um ein griechisches Haus. Da ist nicht alles so gerade wie in Deutschland und auch nicht so perfekt. Also z.B. schiefe Steckdosen gelten dort als normal. Bitte geht mit dem gesamten Inventar pfleglich und vorsichtig um.

Haustiere sind nicht erlaubt. Das Rauchen innerhalb des Ferienhauses ist nicht gestattet. Wir verweisen ausdrücklich auf die Eigenheiten (u.a. der sehr Natur belassenen Gegend - im Sommer sehr trockenen Gegend) der Villa Oilivia hin. Von Mai bis Oktober darf kein offenes Feuer (auch nicht am Feuerplatz) gemacht werden. Das Barbecue ist nur unter besonderer Vorsicht (nicht. z.B. bei starkem Wind) zu nutzen und ständig zu beobachten Es wird empfohlen Wasser bereit zu halten. Nach Beendigung des Grillens ist unbedingt die Glut gleich sicher zu löschen. Kerzen sind nur im dazu besonders geeigneten Haltern und unter Kontrolle zu benutzen. Der Mieter hat darauf zu achten, dass keine Tiere durch unbeaufsichtigte offenstehende Türen / Fenster ins Haus gelangen können. Die Benutzung der Einrichtungen wie Balkone, des Gartens, der Treppen sowie der Hangwege erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind ständig unter Aufsicht zu halten.


10. Haftung:

Entstehen im und am Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der in der Buchungsbestätigung genannte Mieter, haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geld- oder Ersatzleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist in jeglicher Form ausgeschlossen. Achten Sie bei Abschluss eines Mietwagenvertrages auf eine zusätzliche Inkludierung der Absicherung des Unterbodens / Reifen da durch z.B. starke Regenfälle die Anfahrt zum Haus nicht immer optimal sein kann.


11. Kaution:

Die vorab geforderte Kaution dient dazu um die Kosten zu Mietsachschäden abzusichern. Die vereinbarte Kaution von 300,00 EUR (kann nach Ermessen des Vermieters auch höher ausfallen, zum Beispiel bei einer längeren Mietdauer) kann am Anreisetag per Barzahlung hinterlegt oder vor Anreise auf unser Konto überwiesen werden (Eingang spätestens 10 Tage vor Anreise). Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Abreise des Mieters auf ein genanntes Bankkonto, sofern das Mietobjekt wieder mängelfrei an den Vermieter übergeben wurde. Während der Mietzeit entstandene Schäden (dazu zählt u. a. auch ein stark erhöhter Reinigungsaufwand) werden mit dem hinterlegten Kautionsbetrag verrechnet. Bei Schäden, die den Kautionsbetrag überschreiten, erfolgt keine Rückerstattung, stattdessen zum weiteren Ausgleich des Schadens wird dann eine entsprechende Nachforderung an den Mieter gestellt.


12. Hausordnung:

Der Mieter hat für sich selbst und seine Mitreisenden darauf zu achten, dass Störungen anderer Menschen vermieden werden. Tagsüber und Nachts sollen Lärmbelästigungen durch Musik (auch TV) und Ähnliches auf ein nicht störendes Lautstärkemaß begrenzt bleiben. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall treten die oben genannten Stornobedingungen in Kraft.


13. Datenschutz:

Personengebundene Daten des Mieters werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (zum Beispiel der griechischen Steuerbehörde). Siehe bitte ausführlichen Text unter Seite Impressum & Datenschutzerklärung


14. Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand gilt Bamberg.

15. Salvatoresche Klausel:

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder zukünftig werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn am nächsten kommt.


Alle Angebote freibleibend, Irrtümer & Änderungen vorbehalten

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